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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 82/20.VB-2   

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https://dejure.org/2020,35053
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 82/20.VB-2 (https://dejure.org/2020,35053)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.10.2020 - VerfGH 82/20.VB-2 (https://dejure.org/2020,35053)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 82/20.VB-2 (https://dejure.org/2020,35053)
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 82/20
    Dies gilt sowohl für die gerichtliche Handhabung der Anforderungen an die Darlegung der gesetzlich vorgesehenen Zulassungsgründe als auch für die Handhabung der Anforderungen an das Vorliegen von Zulassungsgründen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17, DÖV 2019, 838 = juris, Rn. 27 f., m. w. N.; VerfGH NRW, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - VerfGH 56/19.VB-3, juris, Rn. 17).

    Dies wird dem Charakter des Zulassungsverfahrens nicht gerecht und versperrt unzulässig den Zugang zur nächsten Instanz, in der eine vertiefte Auseinandersetzung mit den aufgeworfenen Fragen stattfinden müsste (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17, DÖV 2019, 838 = juris, Rn. 29 f., m. w. N.; VerfGH NRW, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - VerfGH 56/19.VB-3, juris, Rn. 18).

    So wurde der in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO geregelte Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils verfassungsrechtlich dahingehend konkretisiert, dass die Berufung zuzulassen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17, juris, Rn. 32 m. w. N.; VerfGH NRW, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - VerfGH 56/19.VB-3, juris, Rn. 19).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.12.2019 - VerfGH 56/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Baunachbarklage

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 82/20
    Dies gilt sowohl für die gerichtliche Handhabung der Anforderungen an die Darlegung der gesetzlich vorgesehenen Zulassungsgründe als auch für die Handhabung der Anforderungen an das Vorliegen von Zulassungsgründen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17, DÖV 2019, 838 = juris, Rn. 27 f., m. w. N.; VerfGH NRW, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - VerfGH 56/19.VB-3, juris, Rn. 17).

    Dies wird dem Charakter des Zulassungsverfahrens nicht gerecht und versperrt unzulässig den Zugang zur nächsten Instanz, in der eine vertiefte Auseinandersetzung mit den aufgeworfenen Fragen stattfinden müsste (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17, DÖV 2019, 838 = juris, Rn. 29 f., m. w. N.; VerfGH NRW, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - VerfGH 56/19.VB-3, juris, Rn. 18).

    So wurde der in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO geregelte Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils verfassungsrechtlich dahingehend konkretisiert, dass die Berufung zuzulassen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17, juris, Rn. 32 m. w. N.; VerfGH NRW, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - VerfGH 56/19.VB-3, juris, Rn. 19).

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 82/20
    Es widerspricht jedoch sowohl dem Sinn und Zweck des dem Berufungsverfahren vorgeschalteten Zulassungsverfahrens als auch der Systematik der in § 124 Abs. 2 VwGO geregelten Zulassungsgründe und kann den Zugang zur Berufung in sachlich nicht mehr zu rechtfertigender Weise einschränken, wenn das Berufungsgericht auf andere entscheidungstragende Gründe abstellt als das Verwaltungsgericht, die nicht ohne Weiteres auf der Hand liegen und deren Heranziehung deshalb über den mit Blick auf den eingeschränkten Zweck des Zulassungsverfahrens von ihm vernünftigerweise zu leistenden Prüfungsumfang hinausgeht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 40 m. w. N., vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03, DVBl 2004, 838 = juris, Rn. 10).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit -

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 82/20
    Dort heißt es lediglich, dass nach einem Zeitraum von etwa zwei Monaten erfahrungsgemäß die nachträgliche (erstmalige) Erstellung einer substantiellen Begründung für die Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen nicht mehr möglich sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1995 - 6 C 18.93, BVerwGE 99, 185 = juris, Rn. 43).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 82/20
    Es widerspricht jedoch sowohl dem Sinn und Zweck des dem Berufungsverfahren vorgeschalteten Zulassungsverfahrens als auch der Systematik der in § 124 Abs. 2 VwGO geregelten Zulassungsgründe und kann den Zugang zur Berufung in sachlich nicht mehr zu rechtfertigender Weise einschränken, wenn das Berufungsgericht auf andere entscheidungstragende Gründe abstellt als das Verwaltungsgericht, die nicht ohne Weiteres auf der Hand liegen und deren Heranziehung deshalb über den mit Blick auf den eingeschränkten Zweck des Zulassungsverfahrens von ihm vernünftigerweise zu leistenden Prüfungsumfang hinausgeht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11, BVerfGE 134, 106 = juris, Rn. 40 m. w. N., vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03, DVBl 2004, 838 = juris, Rn. 10).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.04.2019 - VerfGH 2/19

    Beschluss Individualverfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 82/20
    Nach der - hier für den Verfassungsgerichtshof maßgeblichen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 30. April 2019 - VerfGH 2/19.VB-2, juris, Rn. 22 f.) - Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts begegnet es allerdings keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn das Berufungsgericht bei der Überprüfung des angefochtenen Urteils auf ernstliche Zweifel an seiner Richtigkeit auf andere rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte abstellt als das Verwaltungsgericht in den Entscheidungsgründen seines Urteils und wenn es - soweit rechtliches Gehör gewährt ist - die Zulassung der Berufung deshalb ablehnt, weil sich das Urteil aus anderen Gründen im Ergebnis als richtig erweist.
  • BVerfG, 23.02.2011 - 1 BvR 500/07

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durch

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 82/20
    Auch eine Divergenzzulassung (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) kann abgelehnt werden, wenn sich das Urteil ungeachtet der Divergenz im Ergebnis aus anderen Gründen als richtig erweist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 2011 - 1 BvR 500/07, juris, Rn. 15 f.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.01.2020 - VerfGH 44/19

    Verfassungsbeschwerde gegen beamtenrechtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 82/20
    Dementsprechend darf sich die Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht in der Rüge eines Verstoßes gegen einfaches Recht erschöpfen, sondern sie muss die Möglichkeit aufzeigen, dass die angefochtene fachgerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlichen Verkennung des Gewährleistungsgehalts des als verletzt gerügten Grundrechts beruht (VerfGH NRW, Beschluss vom 14. Januar 2020 - VerfGH 44/19.VB-3, juris, Rn. 3 f.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 05.11.2019 - VerfGH 38/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend die anwaltliche Bestimmung einer Rahmengebühr

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 82/20
    Hierzu bedarf es insbesondere einer hinreichenden Auseinandersetzung mit den Begründungen der angefochtenen Entscheidungen (VerfGH NRW, Beschluss vom 5. November 2019 - VerfGH 38/19.VB-2, juris, Rn. 5 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 21/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Berufung in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 82/20
    Hierzu muss der Beschwerdeführer den Sachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, sowohl aus sich heraus verständlich als auch hinsichtlich der für die gerügte Grundrechtsverletzung erheblichen Umstände vollständig wiedergeben (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. Mai 2020 - VerfGH 11/20.VB-1, juris, Rn. 2, und vom 25. August 2020 - VerfGH 21/20.VB-2, juris, Rn. 7).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 11/20

    Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Entscheidungen

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